GERNE ÜBERSETZE ICH FÜR SIE
- Geburtsurkunden
- Ledigkeitsbescheinigungen
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurkunden
- Sterbeurkunden
- Schulabschlüsse
- Hochschulabschlüsse
- Berufsabschlüsse
- Zeugnisse und Zertifikate
- Führerscheine
- Führungszeugnisse
- Eidesstattliche Erklärungen
- Legalisationen und Apostillen
- und ähnliche Urkunden
VERWENDUNGSZWECK IM AUSLAND?
Sollten Sie beabsichtigen, eine deutsche öffentliche Urkunde übersetzen zu lassen und im Ausland zu verwenden, werden diese oftmals nur mit einer Überbeglaubigung anerkannt. Hierbei handelt es sich um einen weiteren Beglaubigungsvermerk, der die Unterschrift, die Dienstbezeichnung des Unterzeichners und die Echtheit des Siegels oder Stempels einer Urkunde bestätigt.
WAS IST EINE ÜBERBEGLAUBIGUNG?
Es handelt sich hierbei um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und der Befugnis des Ausstellers, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dadurch wird die beglaubigte Übersetzung in der Regel im Ausland von den Behörden problemlos anerkannt. Zu den zwei häufigsten Formen der Überbeglaubigung zählen die Apostille und die Legalisierung.
Haben Sie Zweifel, welche Variante der Überbeglaubigung Sie benötigen, empfehle ich Ihnen, direkt bei der Zielbehörde im Ausland nachzufragen, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können und keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können.
PREISGESTALTUNG
Urkunde ist nicht gleich Urkunde!
Ein konkreter Wort- oder Zeilenpreis ist daher nicht möglich. Jede Urkunde wird deshalb individuell gesichtet. Die Preiskalkulation hängt von Faktoren wie Umfang, Format und Lesbarkeit ab. Sie können sich sicher vorstellen, dass es sich z.B. bei einer Geburtsurkunde aus dem Jahr 1950 nicht um das gleiche Format wie bei neueren Versionen handelt.
Bei Privatkund*innen behalte ich es mir vor per Vorkasse abzurechnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
DOLMETSCHEN BEI BEHÖRDEN
Sie benötigen zudem einen Dolmetscher bei Ihren Behördengängen? Gerne begleite ich Sie!
Beispielweise wird für die Anmeldung zur Eheschließung bei Ehepartnern mit unzureichenden Deutschkenntnissen von Seiten der Behörden ein Dolmetscher verlangt. Hierbei wird ein Stundenhonorar ab 60,00 €/1h netto von Tür zu Tür berechnet.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen
KONTAKT
Für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag rufen Sie mich einfach unter +49 (0) 1578 3445951
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Lea Ferreiro
Galgenhofstraße 44
90459 Nürnberg
Deutschland
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